E-Bikes 25 km/h & 45 km/h

Der Überbegriff „E-Bike“ wird heutzutage meist für zwei verschiedene Produktausführungen benutzt:

E-Bikes 25km/h
Der Elektromotor dieser E-Bikes arbeitet nur in Verbindung mit Muskelkraft: Je mehr getreten wird, desto grösser ist die Unterstützung durch den Motor. Besonders unter erschwerten Bedingungen wie z.B. bei steilen Anstiegen oder bei Gegenwind stellt die zusätzliche Leistung eine spürbare Hilfe dar.

Der Fahrer kann nach Wahl ohne Tretunterstützung fahren, oder beim Motor die gewünschte Unterstützungskraft einstellen. Der Unterstützungsgrad kann in mehreren Stufen eingestellt werden und wird durch Sensoren gesteuert, die die Kraft auf den Pedalen, die Trittfrequenz oder beides berücksichtigen.

Der Motor greift nur bis zu einer Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h. Für höhere Geschwindigkeiten wird die Muskelkraft des Fahrers gefordert.

Wheeler Citybike i-Vision Hybrid

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E-Bikes bis 45km/h
Mit seiner Leistung von bis zu 1000 Watt kann das „E-Bike“ mit Tretunterstützung bis zu 45km/h schnell werden. Deshalb fällt diese Form der E-Bikes in die Kategorie der führerschein- und versicherungspflichtigen Kleinkrafträder bzw. Motorfahrräder. Bei diesen E-Bikes ist ein gelbes Kontrollschild und ein Fahrzeugausweis erforderlich.

Wheeler E-Falcon Speed  Wheeler i-Riser Speed

 

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Das gilt in der Schweiz bezüglich E-Bikes
Regeln betreffend Elektrofahrräder finden sich in verschiedenen Erlassen. Aus Sicht der Verkehrssicherheit sind insbesondere relevant:

  • Das Mindestalter für das Führen von Elektrofahrrädern beträgt 14 Jahre
  • Leicht-Motorfahrräder dürfen ab dem 16. Geburtstag ohne Führerausweis gefahren werden. Wer jünger ist oder ein anderes Elektrofahrrad-Modell fährt, benötigt mindestens einen Führerausweis der Kategorie M.
  • E-Bike-Fahrende haben die Vorschriften für Radfahrer zu beachten und müssen daher Radstreifen und signalisierte Radwege benützen.
  • Seit 1. Juli 2012 dürfen Kinder nicht nur wie bislang mit dem Leicht-Motorfahrrad, sondern auch mit einem schnelleren Elektrofahrrad in einem Veloanhänger mitgeführt werden. Mit einem Elektrofahrrad können somit höchstens 3 Kinder transportiert werden (2 im Veloanhänger und 1 auf dem Kindersitz).
  • Wer ein Leicht-Motorfahrrad fährt (z.B. sog. langsame E-Bikes bis 25 km/h) ist nicht verpflichtet, einen Helm zu tragen. Aus Sicherheitsgründen wird jedoch das Tragen eines Fahrradhelms empfohlen.
  • Die Führer eines sog. schnellen E-Bikes (Tretunterstützung bis maximal 45 km/h) müssen einen Fahrradhelm tragen.